Nach viereinhalb Stunden Beratung der Geschworenen wurde kurz vor 20:00 Uhr am Dienstag, 24. September 2013, der ehemalige Videothekenbesitzer durch den Schuldspruch der Geschworenen zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Verteidiger hatte Nichtigkeit und Berufung angemeldet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es gab vom Staatsanwalt eine mit Fotos und Videos unterstütze Darstellung, die auf den verschiedenen Gutachten, etwa 100 Zeugenaussagen und die auf der blauen Decke gefundenen DNA-Spuren des Angeklagten beruhte und ein Profil eines stark sexualisierten, auf jugendliche schlanke Mädchen orientierten Angeklagten zu charakterisieren versuchte.
Dem gegenüber stand die lange logistisch und juristisch präzise Darstellung des Verteidigers aus Wien. Er charakterisierte auch das Problem der auf so lange Zeit beruhenden Unschärferelationen von Zeugenaussagen und plädierte auf Freispruch. Der Angeklagte schloss sich den Worten seines Verteidigers an. Wenn er etwas „davon“ (von Julias Tod und Verschwinden) gewusst hätte, so der Angeklagte, hätte er sich anders verhalten.

Der Privatbeteiligte bezeichnete eingedenk der langen Zeit der Ungewissheit, ob Julia lebe oder nicht lebe, den Angeklagten als „Gschichtldrucker“. Das Leid der Hinterbliebenen sei unermesslich.
Die vom Richter an die Geschworenen gestellten Fragen lauteten:
1.) Ist Michael K. schuldig, mit einem Schlag gegen den Kopf getötet zu haben, nachdem dadurch ein Schneidzahn ausgeschlagen und ein zweiter abgebrochen war?
2.) Ist Michael K. schuldig, in Pulkau und Dietmannsdorf einer Minderjährigen (Julia) den Gebrauch des Suchtgiftes Chrystal Meth mit Gesamtpreis EUR 100.- verabreicht zu haben.
Die 8 Geschworenen beantworteten in ihrem „Wahrspruch“ die Frage 1 mit 7 zu 1, und die zweite Frage mit 8:0, somit sprachen sie Michael K. schuldig.

Der Richter fasste das Urteil zusammen, in dem er von einem Zusammentreffen von Verbrechen und einem pietätslosen Danach sprach. Das damals sechzehnjährige Mädchen Julia wäre gewaltsam der Familie entrissen worden. Der Familie wäre nicht einmal das Recht gegeben worden zu trauern. Ein ganzes Land hätte gezittert und gebangt, ob Julia wieder lebendig auftauchen werde. Das gewaltsame Ableben eines jungen Menschen hätte in der gesamten Gesellschaft Angst und Ohnmacht erzeugt, Angst auch davor, dass Eltern mit dem Schlimmsten rechnen müssen, dass ihre Kinder nicht mehr von der Schule nach Hause kommen.
Wie der seit Sommer 2006 an der Suche und Erforschung beteiligte Autor Rainer König-Hollerwöger, der bei allen Verhandlungen im Landesgericht Korneuburg anwesend war, in seinem Buch "JULIA K. GEWISSHEIT DER UNGEWISSHEIT. Drama und Rätsel einer Vermissten...“ hingewiesen hat, war jener dort anonym Beschriebene ein möglicher Informant für die polizeilichen Ermittlungen, was ein Chefermittler im Falle Julias K., der vor Gericht aussagen musste, nun mit seinen Aussagen bestätigte. Jener fast vertrauliche Informant, der sich den Ermittlern angeboten hatte, machte jahrelang die Freunde und Freundinnen um Julia nicht nur schlecht, sondern griff den letzten Liebhaber von Julia an. Er wurde jahrelang immer wieder als möglicher „Mörder“ auch in den Medien dargestellt.


Presse:
 23.03.2013 / Öffentliche Sicherheit (Magazin d. BM.I)
 Verschwunden
 01.01.2013 / Kupfermuckn
 Julia K. - Gewissheit der Ungewissheit

Bücher:
 JULIA K. - GEWISSHEIT DER UNGEWISSHEIT
 Drama u. Rätsel einer Vermissten. Ein Roman auf d. Suche nach Julia K.